Hinweisgeberschutzgesetz
Gibt es Probleme?
Seit Juli 2023 sind aufgrund der Whistleblower Richtlinie der EU und des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland sogenannte Hinweisgeberstellen durch Unternehmen und Organisationen mit mehreren Mitarbeitenden einzurichten.
Das Ziel liegt darin, Menschen, die Missstände benennen, vor Sanktionen der Organisationen und gemeldeten Personen zu bewahren. Es soll also möglich sein, auf ein fehlerhaftes oder rechtswidriges Vorgehen oder Verhalten hinzuweisen, ohne dass man hierbei Angst um seine eigene Sicherheit oder Stellung im Unternehmen haben muss.
Was kann gemeldet werden?
Der gesetzliche Schutz der Hinweisgeber besteht nur bei bestimmten relevanten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Es muss sich also bei dem gemeldeten Vorgang um einen Verstoß gegen geltende Gesetze handeln. Vor allem bloße Lappalien oder einfache Beschwerden sind daher keine „Hinweise“ im Sinne des Gesetzes und es besteht kein Schutz für die Hinweisgeber. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auch von der Meldestelle beraten lassen.
Der Schutz gilt bspw. für Meldungen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten (wenn sie Menschen oder Mitarbeitende schützen sollen), Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Wer darf melden?
Es gibt keine Einschränkungen. Die Meldungen von allen Personen sind zu berücksichtigen.
Wohin mit der Meldung?
Wir haben ein Sicherheitsforum bestehend aus mehreren unabhängigen Fachleiten gegründet. Dieses tagt regelmäßig und bei Hinweisen mit genannten Inhalten auch unverzüglich. hinweisgeberkontaktstelle@lts-nordwest.de
Wie läuft das ab?
Die Meldung machen Sie über diese Mailadresse, diese wird im Sicherheitsforum bearbeitet. Danach erhalten Sie zunächst innerhalb der ersten 7 Tage eine Eingangsbestätigung (sofern die Meldung nicht anonym erfolgt ist). Sollte das Problem noch nicht verständlich sein, oder wenn es andere Probleme gibt, gibt es eventuell noch Rückfragen. Hiernach erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über die Abhilfemaßnahmen, die auf Basis Ihrer Meldung eingeleitet wurden.
Wo darf ich noch melden?
Alle Informationen rund um externe Meldestellen erhalten Sie bis auf weiteres von den Mitarbeitenden des Hinweisgeberdienstes. Eine Schulung und weitere Informationen hierzu folgen.
Gibt es auch eine interne Vertrauensperson?
Ja – wir sind bestrebt, ein Klima des persönlichen Respekts und des Vertrauens zu schaffen, welches Auseinandersetzungen und Streitigkeiten entgegenwirkt. Wir dulden keine sexuellen Belästigungen und kein Mobbing. Ein solches Verhalten / Vorgehen ist unvereinbar mit den Grundzügen unserer Unternehmenspolitik.
Sollten Sie in irgendeiner Art und Weise einem solchen Fehlverhalten ausgesetzt sein oder im Arbeitsumfeld feststellen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Frau Anja Marechal (Personalsachbearbeiterin), anja.marechal@lts-nordwest.de, 04731-367833. Frau Marechal steht Ihnen als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung, bespricht mit Ihnen persönlich die weitere Vorgehensweise und leitet ggfs. weiter. Dabei wird sie natürlich sensibel mit den Anfragen umgehen und auch die entsprechend nötige Verschwiegenheit wahren.